Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude (NWG)
ist laut GEG bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung Pflicht, um die energetische Qualität (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) zu bewerten. Es gibt Verbrauchs- (basierend auf Verbrauchsdaten) und Bedarfsausweise (technische Analyse), die 10 Jahre gültig sind. Öffentliche Gebäude (>250 m²) und große Gewerbegebäude (>500 m²) haben Aushangpflicht.
Wichtige Fakten zum Energieausweis NWG:
- Anwendungsbereich: Bürogebäude, Hotels, Krankenhäuser, Gewerbeimmobilien.
- Wahl der Art: Meist Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis, sofern nicht spezifische GEG-Anforderungen (z.B. Baujahr, Sanierungsstand) einen Bedarfsausweis vorschreiben.
- Inhalt: Energiekennwerte für Wärme und Strom, Effizienzklassen (A+ bis H), Modernisierungsempfehlungen.
- Berechnung: Erfolgt nach der Norm DIN V 18599.
- Kosten: Hängen von der Komplexität ab, oft Basispreis plus Nutzungszonen (kann mehrere tausend Euro betragen).
Aushangpflicht:
- > 250 m² Nutzfläche bei starkem Publikumsverkehr in öffentlichen Gebäuden.
- > 500 m² Nutzfläche bei Behörden und sonstigen Einrichtungen mit starkem Publikumsverkehr.
Pflichtverletzung:
Wird der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung nicht vorgelegt, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR