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Energieausweise (Energiepass) Wohngebäude
Energieausweise (Energiepass) Wohngebäude
Arten:
Es gibt den
Verbrauchsausweis
(basiert auf Heizkosten der letzten 3 Jahre) und den
Bedarfsausweis
(basiert auf der Bausubstanz).
Pflicht:
Bei Verkauf/Vermietung müssen Energieeffizienzklasse (A+ bis H) und Energiekennwert in Anzeigen angegeben werden.
Ausnahmen:
Nicht nötig für kleine Gebäude (Nutzfläche < 50 m²) oder denkmalgeschützte Gebäude
.
Aussteller:
Berechtigt sind Architekten, Bauingenieure, Handwerker mit entsprechender Weiterbildung und Energieberater.
Inhalt:
Er informiert über den Energiebedarf/-verbrauch und gibt Modernisierungsempfehlungen.
Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis:
Verbrauchsausweis:
Günstiger, geeignet für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden.
Bedarfsausweis:
Teurer, oft Pflicht für ältere Gebäude (vor 1977, weniger als 5 Wohneinheiten) und Neubauten.
Die Pflicht zur Vorlage gilt, um Käufern oder Mietern die energetische Qualität des Gebäudes transparent zu machen.
+49-0171 4263188
+49-08706 411
EBW-Stuckenberger@gmx.de
Hammerlbach 9, 84434 Kirchberg, Germany