Energieausweise (Energiepass) Wohngebäude
  • Arten: Es gibt den Verbrauchsausweis (basiert auf Heizkosten der letzten 3 Jahre) und den Bedarfsausweis (basiert auf der Bausubstanz).
  • Pflicht: Bei Verkauf/Vermietung müssen Energieeffizienzklasse (A+ bis H) und Energiekennwert in Anzeigen angegeben werden.
  • Ausnahmen:
     Nicht nötig für kleine Gebäude (Nutzfläche < 50 m²) oder denkmalgeschützte Gebäude
    .
    • Aussteller: Berechtigt sind Architekten, Bauingenieure, Handwerker mit entsprechender Weiterbildung und Energieberater.
    • Inhalt: Er informiert über den Energiebedarf/-verbrauch und gibt Modernisierungsempfehlungen.
Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis:
  • Verbrauchsausweis: Günstiger, geeignet für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden.
  • Bedarfsausweis: Teurer, oft Pflicht für ältere Gebäude (vor 1977, weniger als 5 Wohneinheiten) und Neubauten.
Die Pflicht zur Vorlage gilt, um Käufern oder Mietern die energetische Qualität des Gebäudes transparent zu machen.