Die Förderung für Nichtwohngebäude (NWG)
erfolgt primär über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG NWG) durch KfW-Kredite (Nr. 263, 299) oder BAFA-Zuschüsse. Sie unterstützt Sanierungen, Neubau, Heizungsoptimierung und energetische Fachplanung für Unternehmen und Kommunen, oft mit Tilgungszuschüssen. Anträge müssen
vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Hauptförderprogramme (KfW/BAFA) für Nichtwohngebäude:
- KfW 263 (BEG NWG Kredit): Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss (5 % bis 35 %) für Sanierungen und den Kauf von Effizienzgebäuden.
- KfW 299 (Klimafreundlicher Neubau NWG): Spezieller Kredit bis 15 Mio. Euro für Neubauten mit hohen energetischen Standards (QNG-Zertifikat).
- KfW 596 (Niedrigpreissegment): Kredit bis 5 Mio. Euro für nachhaltigen Neubau.
- BAFA (Zuschüsse): Reine Zuschüsse (meist 15 %) für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik.
- Heizungsförderung (neue Richtlinien 2026): Bis zu 70 % Förderung möglich, z.B. für Wärmepumpen.
Wichtige Eckdaten & Bedingungen:
- Antragstellung: Vor Beginn der Bauarbeiten oder Lieferverträge bei der KfW oder dem BAFA einreichen.
- Energieeffizienz-Experte: Die Einbindung eines zertifizierten Experten (dena-Liste) ist zwingend erforderlich.
- Förderfähige Kosten: Sanierungen werden mit bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (max. 10 Mio. Euro) gefördert.
- Fachplanung/Baubegleitung:Bis zu 10 Euro pro (max. 40.000 Euro) förderfähig.
Für spezifische Neubau- oder Sanierungsvorhaben empfiehlt sich die Prüfung der aktuellen KfW-Förderprodukte KfW und die Einbindung eines Energieberaters